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Lüftung-Neubau Feuerwehrgerätehaus Herhahn
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Herhahn. Das Objekt besteht aus einer Wagenhalle mit vier Stellplätzen und einem eingeschossigen Sozialtrakt mit Sanitärbereichen, Schulungsraum, Büro und Teeküche. Das Objekt ist nicht unterkellert.
Im Sozialtrakt werden Abhangdecken eingesetzt, in denen teilweise Installationen vorgenommen werden.
Zur Versorgung des Objekts mit Wärme wird eine Wärmepumpe eingesetzt.
Die Belüftung des Sozialtraktes erfolgt mittels zentraler Lüftungsanlage auf dem Dach des Sozialtrakts.
Die Versorgung mit Wasser und Strom erfolgt aus dem öffentlichen Netz. Es ist zudem eine Einspeisung mit Notstromaggregat vorgesehen.
Das Objekt erhält eine Blitzschutzanlage der Klasse III. Die Baustelle ist über das öffentliche Straßennetz erreichbar. Es sind ausreichend Stellplätze an der Baustelle vorhanden.

Hinweise zur Ausführung
Die Arbeiten finden zeitgleich mit denen anderer Gewerke statt. Die Wärmepumpe wird im Außenbereich aufgestellt. Als Heizsenke kommt eine flächendeckende Fußbodenheizung, in der Wagenhalle als Industriefußbodenheizung in Beton zum Einsatz. Zur schnelleren Anhebung der Raumtemperatur in den Waschräumen im Alarmfall werden dort zusätzlich elektrische Heizkörper eingesetzt.
Das zentrale Lüftungsgerät wird auf dem Dach des Sozialtraktes aufgestellt. Die Bemessungsbetriebsspannung beträgt 230/400 V AC, Netzsystem DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100), TN-C-S-System.
Sämtliche Materialien und Bauteile müssen das VDE-Zeichen tragen, sofern zutreffend. Installationen im Sozialtrakt werden vorrangig im Bereich der Abhangdecke vorgenommen. Installationen in der Wagenhalle und im Technikraum werde auf Putz ausgeführt. Als Vertragsgrundlage wird die VOB/B in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung vereinbart.
Spätestens mit Abnahmeverlangen sind die Revisionsunterlagen in geordneter Form zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten findet die Einweisung der Hausmeister in alle Anlagen statt.

Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist am 25.02.2026.
Das Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 11.03.2026.
Die Bindefrist läuft am 13.04.2026 ab.
CPV Code:
45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen

Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nicht nachgefordert.

Der Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.

Die Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5%.
Die Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt 3 %

Bürgschaften (§ 17 VOB/B): Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden, und zwar für
die Vertragserfüllungsbürgschaft
die Mängelansprüchebürgschaft

Haupterfüllungsort

Feuerwehrgerätehaus Herhahn
Einruhrer Straße
53937
Schleiden-Herhahn

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist in der 23. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. zu beginnen.
Frist für die Vollendung der Leistung (abnahmereif fertig zu stellen): In der 31. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

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