Kanal- und Straßenerneuerung Hagefeld in Dreiborn
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

In Schleiden-Dreiborn sind in der Straße Hagefeld Kanalerneuerungen und -sanierungen durchzu-führen.
Im Zuge der Kanalarbeiten wird die Straße erneuert. Die zu erneuernde Straßenlänge beträgt 450 m. Sie beginnt an der Oberstraße (L 207) und endet an der Kreuzung mit der Burgstraße.
Es werden auch ein Teil der Höttenstraße (100 m) erneuert und ein Teil des Oestlingswegs (100 m) wird samt der Nebenanlagen ausgebaut.
Vor Ausführung der Tiefbauarbeiten sind zwingend die Hausanschlussleitungen vom Hauptkanal bis zu den Häusern per Kanal-TV zu inspizieren.

Straßenbauarbeiten 45233120-6
Kanalbauarbeiten 45247110-4
Kanalisationsarbeiten 45232410-9
Überprüfung von Abwasserkanälen 90491000-5

Nebenangebote sind nicht zugelssen.
Mehere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Es werden Nachunternehmer zugelassen.
Bietergemeinschaften werden zugelassen.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 %.
Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 %.
Es wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden.

Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Mit der Angebotsangebe wird eine Auskunft über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angefordert.
Weiterhin wird einen durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten drei Jahren von 2.800.000 EUR vom Bieter erwartet.
Eine Registereintragung für Tiefbauunternehmen (Kanal und Straßenbau) sind mit dem Angebot beizufügen.
Eine Urkalkulation ist vorzulegen.

Zum Nachweis der Qualifikation (für die detailliertere textliche Anforderung):
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) R, S, AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S).

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" aus dem sich die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.

Die Ausschreibung wird voraussichtlich in 29 KW unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de veröffentlicht.
Der geplante Submissionstermin ist 3. Sept. 2026.
Der geplante Verhandlungstermin ist für 32 KW angesetzt.
Die Bindefrist läuft voraussichtlich in der 42 KW.

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern dder Stadt Schleiden gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Weitere Auskünfte können angefordert werden unter: interne Vergabestelle vergabe@schleiden.de

Haupterfüllungsort

Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden

Hagefeld
in Schleiden-Dreiborn

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Der geplante Ausführungsbeginn ist Oktober 2026.
Das geplante Ausführungsende ist 30. Sept 2027.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant besteht, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.
Die geplanten Verhandlungen finden in der 42. KW statt.
Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprizips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.
Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.

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