Seitens der Stadt Schleiden erfolgt eine Ausschreibung zur Zustandserfassung vorhandener Kanalisationen der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Zuge der Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVo) in der Ortslage Dreiborn.
Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist 06.05.2026.
Das Ende der geplanten Angeboitsfrist ist 22.05.2026.
Die Bindefrist läuft am 15.06.2026 ab.
CPV Cods:
90491000-5
90470000-2
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Der Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Das geplante Verhandlungsstermin ist 28.05. 2026.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, das Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.
Auf Bürgschaften wird verzichtet.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" aus dem sich die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden diese voraussichtlich in KW 22 stattfinden. Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich. Wir bitten darum, die voraussichtlichen Verhandlungstermine im Rahmen Ihrer Terminplanung festzuhalten. Dazu bekommen Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.