Lieferung von iPads inkl. Zubehör und MDM-Lizenzen für Schüler/innen der Stadt Sch...
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung von iPads inkl. Zubehör und MDM-Lizenzen für Schüler/innen der Stadt Schleiden sowie des Förderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden

Für die Stadt Schleiden:
- 280x Apple iPad 11 Zoll (A16), WiFi, 128 GB
- 310x Apple Pencil (USB-C)
- 260x Education-Schutzhülle für iPad 11 Zoll (A16)
- 280x Jamf School Perpetual Lizenz (unbefristet)
- 85x Apple 20W USB-C Power Adapter

Für den Förderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden:
- 50x Apple iPad 11 Zoll (A16), WiFi, 128 GB
- 55x Apple Pencil (USB-C)
- 50x Education-Schutzhülle für iPad 11 Zoll (A16)
- 50x Jamf School Perpetual Lizenz (unbefristet)
- 40x Apple 20W USB-C Power Adapter

Erforderlich sind Nachweise von 3 vom Auftragswert vergleichbaren Lieferprojekten von öffentlichen Auftraggebern

Weiterhin sind Registereintragungen im Handelsregister/Handwerksrolle oder IHK für die auszuführenden Leistungen als Handel mit IT-/EDV-Produkten, Elektronikhandel, IT-Systemhausleistungen, Vertrieb von Hardware, Büro-/Informationstechnik.

CPV-Codes
30213200-7 Tablettcomputer
30237200-1 Computerzubehör

Es handelt sich um eine Direktbeschaffung mit Verhandlung.

Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist im Juni 2026.
Das Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 24.06.2026.
Die Bindefrist läuft am 24.07.2026 ab.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Art und Umfang der Leistungen sind im Angebot zu benennen. Im Auftragsfall muss die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Nachunternehmen sind zugelassen. Art und Umfang der Leistungen sind im Angebot zu benennen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
Datenblätter für Hüllen

Das Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Der geplante Verhandlungstermin ist in der 27. KW 2026.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche wird verzichtet. Ebenso wird auf Bürgschaften verzichtet.

Haupterfüllungsort

Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden

IT-Service

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Nach der derzeitigen Planung ist mit der Ausführung spätestens 3 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. Ausführungsende ist in der 32. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Lieferung schnellstmöglich, spätestens bis 07.08.2026.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird eine Direktbeschaffung mit Verhandlungsabsichten nach § 75 GO NRW durchgeführt.
Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.
Die geplanten Verhandlungen finden in der 27. KW 2026 statt.

Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprinzips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.
Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein, mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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