Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von Bietern oder Bieterinnen die jeweiligen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben (siehe Vordrucke Teil D):
1. Allgemeine Bieter*innenerklärung,
2. Eignungsnachweise gem. § 33 UVgO
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Leistungsfähigkeit (Referenz/ -en (als Eigenerklärung) über die Durchführung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbarer Maßnahmen aus den letzten drei Jahren. Als vergleichbar zählen z. B. Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters oder der Bieterin in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein und Benennung der Deckungssumme, auf Verlangen der Vergabestelle auch eine Deckungszusage der Versicherung).
Bezüglich der Darstellung der Aktivitäten im Bereich der Integration ist die Referenzliste (Teil D )auszufüllen.
Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Weitere Nachweise zur Eignung
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 35 UVgO,
- gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung,
- als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird die Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III mit Angebotsabgabe verlangt. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die gültige Zulassung verfügen.