Maßnahmezeitraum:
01.07.2026 - 31.03.2027
Der Auftraggeber behält sich vor, das Projekt um jeweils 9 Monate Projektzeitraum (Optionszeitraum 1: 01.04.2027 - 31.12.2027 und Optionszeitraum 2: 01.01.2028 - 30.09.2028) zu verlängern, wenn der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrags spätestens acht Wochen vor dem Ende des jeweiligen Projektzeitraums laut Los- und Preisblatt Teil E schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin erklärt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Alle vertraglichen Regelungen gelten unverändert fort. Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen gelten für die verlängerten Maßnahmen unverändert fort.