Sachversicherungen (Gebäude- und Inhaltsversicherung) der Objekte der Stadt Baesweiler
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 6 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu ermöglichen.
Die Objektlisten mit allen zu versichernden Objekten etc. sind als Anlage 1a und 1b beigefügt.
Preis
Bedingungen
Service
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.Der Bieter mit der höchsten Punktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Kriterien, die als Grundlage der Bewertung dienen, sind in der beigefügten Anlage "Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis" enthalten.
Siehe Vergabeunterlagen
Bieterfragen können bis zum 21.08.2026 gestellt werden.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de an die Stadt Baesweiler einzureichen.
Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen sind nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)- Eigenerkärung Zuverlässigkeit/Ausschlussgründe (Formular 521)- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder einer Landesbehörde (Eigenerklärung reicht aus)
siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Baesweiler (ZVB)