Leistungen eines Stadtteilarchitekten zur fachlichen Beratung und Mobilisierung von Immobilieneigentümern und Informationsvermittlung
Unter dem Titel "Zukunftskonzept Monschau Altstadt" hat die Stadt Monschau hat ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt entwickelt.Der historische Gebäudebestand gibt der als Denkmalbereich unter Schutz gestellten Altstadt ihr Gesicht und prägt ihr unverwechselbares Erscheinungsbild. Die Sicherung zeitgemäßer Wohnungsangebote bei gleichzeitiger Wahrung der denkmalgeschützten, denkmalwerten oder stadtbildprägenden Gebäude ist vorrangiges Ziel. ebenso gilt es die gewerblich genutzten Einheiten zu erhalten und bestehende Nutzungen zu stärken. Leerstände und Fehlnutzungen sollen vermieden werden. Entsprechend sollen die Häuser eine sensible Sicherung und Sanierung erfahren und neben dem Wohnen auch neuen Nutzungen zugeführt werden, die die Altstadt beleben. In Folge sollen auch neue Eigentümerinnen und Eigentümer und Interessenten gewonnen werden.
Das jährliche Förderbudget beträgt 48.000 EUR brutto. Es soll optimal ausgeschöpt, darf aber nicht überschritten werden. Der Bieter hat anzugeben, wie viele Jahresstunden innerhalb dieses Budgets erbracht werden, aufgeteilt in Projektleiter, Architekt(en) und sonstige Mitarbeiter.Einzelheiten sind dem Formular "Preisblatt", den "Zuschlagskriterien" und der "Bewertungsmatrix Zuschlag" zu entnehmen.
Anhand eines schriftlichen Konzepts (max. 6 DIN-A4-Seiten) ist darzustellen, wie der Bieter die Aufgaben als Stadtteilarchitekt fachlich umsetzt. Bewertet werden dabei die Kategorien "Gesamtkonzept der Teilbausteine", "Fachliche Ausgestaltung der Eigentümerberatung" und "Ressourcenplanung und Aufgabenzuordnung". Einzelheiten sind den "Zuschlagskriterien" und der "Bewertungsmatrix Zuschlag" zu entnehmen.
Anhand von Lebensläufen der Projektleiter und Architekten (max. 3 DIN-A4-Seiten pro Person) und projektspezifischer Darstellung relevanter Erfahrung (max. 4 DIN-A4-Seiten gesamt) ist nachzuweisen, dass das eingesetzte Personal die ausgeschriebene Aufgabe fachlich kompetent abdeckt. Einzelheiten sind den "Zuschlagskriterien" und der "Bewertungsmatrix Zuschlag" zu entnehmen.
Anhand eines schriftlichen Kurzkonzepts (max. 2 DIN-A4-Seiten) und der Darstellung der Erfahrung des eingesetzten Personals ist nachzuweisen, dass das Personal über relevante Erfahrungen in Zusammenarbeit mit Beteiligten und in der Informationsvermittlung verfügt. Einzelheiten sind den "Zuschlagskriterien" und der "Bewertungsmatrix Zuschlag" zu entnehmen.
Die Aufgabe als Stadtteilarchitekt ist nicht dazu gedacht, die Beratung als eigene Akquise für eine Folgebeauftragung weiterer Leistungsphasen für das jeweilige Bauprojekt zu nutzen. Aus der Erstberatung resultierende Folgeaufträge führen zur vollständigen Anrechnung auf das Auftragshonorar als Stadtteilarchitekt. Der Stadtteilarchitekt ist verpflichtet hierüber während und nach der Auftragsdurchführung Bericht zu erstatten.
Der Auftraggeber behält sich vor, gem. § 17 Abs. 11 VGV auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Auftrag direkt auf der Basis der ersten Angebote zu vergeben.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Vorgelegte Referenzen können nicht ausgetauscht werden.
Eintragung in die Architektenliste oder gleichwertige Berechtigung im EU-Ausland
Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen (Mindestdeckungssumme 250.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio EUR für Personenschäden).
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für den ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2023, 2024, 2025). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 80.000 EUR (netto) erreichen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie zu Russlandbeziehungen.Eigenerklärung zu KorrbG.Eigenerklärung zu MiLoG.
Es sind Mindestreferenzen vorzulegen:1 Referenz Denkmal (Beratung oder Planung)1 Referenz energetische Sanierung im Bestand1 Referenz mit beratendem/informativem Charakter
Angaben zu Auftragsteilen in einer etwaigen Bietergemeinschaft
Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern nebst Verpflichtungserklärung bei Unterauftragsnehmern/Eignungsleihe
Sofern mehr geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt eine Auswahl nach Anzahl vergleichbarer Referenzen der letzten fünf Jahre in den Kategorien "Denkmal", "energetische Sanierung im Bestand" und "beratender/informativer Charakter". Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis und den "Eignungskriterien" entnommen werden.