Anmietung Geschwindigkeitsmessgerät sowie -messanhänger
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung
DE122395343
Baumstraße 2
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28
zvs@euskirchen.de
+49 225114-512

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2 - 20
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473-045
+49 2211472-889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34970000-7
34971000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Anmietung eines Geschwindigkeitsmessgerätes sowie eines -messanhängers für die Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Euskirchen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Anmietung von einem Messgerät und einem Mess-Anhänger zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Euskirchen für einen Zeitraum von drei Jahren.
Option der einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber zweimal um ein Jahr.
Option die Gegenstände zum Ende des Mietverhältnisses käuflich zu erwerben.

Begriffsbestimmungen:
Messgerät: Geschwindigkeitsmesssystem.
Mess-Anhänger: einsatzbereiter Messanhänger, in dem das Messgerät eingebaut ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
212.804,28
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
30.09.2028

Option der einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber zweimal um ein Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Baumstraße 2
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28

Die Lieferung erfolgt zum Rathaus, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Option die Gegenstände zum Ende des Mietverhältnisses käuflich zu erwerben.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,
selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).

Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

VETRO Verkehrselektronik GmbH
DE216455012
Großunternehmen
An der Westtangente 10A
23966
Wismar
Deutschland
DE80M
vertrieb@vetro-gmbh.de
0384162730
03841627337
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.09.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

212.804,28
EUR

Angaben zum Angebot

04-3002-25
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung