Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Es dürfen sich nur Firmen bewerben, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen können. Ebenfalls sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Hierzu sind die Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen zu beachten.
- Eigenerklärung Ausschlussgründen
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zur Eignung mit Angaben zu/zum/zur
* Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
* Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren
* Arbeitskräften
* Registereintragungen
* Insolvenzverfahren und Liquidation
* Ausschlussgründen
Es sind ebenfalls die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zu beachten (siehe Zusammenstellung der Angebotsunterlagen).
Außerdem stellt die Stadt Euskirchen an die Firmen bezüglich ihrer Ausstattung an Personal und Geräte die gleichen Anforderungen, die der RAL Güteschutzüberwachung GZ 961, Beurteilungsgruppe AK 2 entsprechen.