Der Kreis Euskirchen (Auftraggeber) ist Träger von Berufs- und Förderschulen innerhalb des Kreisgebietes und damit Eigentümer der 35.000 m² großen Liegenschaft des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB). Durch die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 wurden die Erdgeschoss- und Untergeschossflächen der verschiedenen Bauteile des TEB am bestehenden Standort an der Kommerner Straße durch den über die Ufer getretenen Veybach in Teilen stark beschädigt. Der dadurch notwendige Wiederaufbau soll nach einem regionalpolitischen Beschluss genutzt werden, den Schulstandort neu auszurichten, um einen zukunftsweisenden und hochattraktiven Bildungsstandort zu errichten und damit auch den rückläufigen Schülerzahlen der Vergangenheit entgegenzuwirken. Auf Basis eines von der Schule erarbeiteten pädagogischen Konzeptes soll unter anderem durch die Errichtung offener Lernlandschaften in "Clusterbauweise" in Zukunft unter anderem selbstständiges Lernen gefördert werden. Auf Basis erster Bestandserkenntnisse wurde eine vergleichende Machbarkeitsstudie erstellt, um den Wiederaufbau der Schule aus flächentechnischer sowie aus wirtschaftlicher Sicht zu untersuchen. Im Ergebnis wird nun ein Neubau des TEB mit moderner und zeitgemäßer Neuausrichtung auf einem neuen Grundstück "An der Katzenhecke" errichtet. Auf dem noch zu erschließenden Grundstück soll ein neuer Bildungscampus entstehen, bestehend aus dem Neubau des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB) sowie dem Neubau des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE). Die beiden Gebäude werden auf dem gemeinsamen Campus räumlich und funktional aufeinander abgestimmt realisiert.Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ausschließlich die Fachplanung Brandschutz für den Neubau des Thomas-Eßer-Berufskollegs. Der Neubau des BZE ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Die Aufgabe umfasst u.a. die integrative Entwicklung eines brandschutztechnischen Konzepts für ein öffentliches Bildungsbauvorhaben mit dem Schwerpunkt auf offenen Lernlandschaften und innovativen pädagogischen Raumkonzepten.Die Fachplanerin bzw. der Fachplaner für Brandschutz soll das Planungsteam und insbesondere die Objektplanung beratend begleiten und gemeinsam mit den weiteren Fachdisziplinen geeignete brandschutztechnische Lösungen entwickeln, die den Anforderungen an ein zeitgemäßes, offenes und flexibel nutzbares Schulgebäude gerecht werden. Dabei sind insbesondere die Belange offener Lernzonen, Sichtbeziehungen, räumlicher Durchlässigkeit und Aufenthaltsqualität mit den brandschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbindung nachhaltiger Bauweisen und Materialien. Im Rahmen der Entwurfsentwicklung ist in Zusammenarbeit mit der Objektplanung und Tragwerksplanung zu prüfen, ob eine Umsetzung des Gebäudes in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise unter Einhaltung aller brandschutztechnischen Schutzziele möglich ist. Die Machbarkeit und Realisierbarkeit entsprechender Konstruktionsansätze sind im Hinblick auf die geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben, einschlägige Normen und die angestrebten Qualitäten des Gebäudes brandschutztechnisch zu bewerten.Die Leistungen beinhalten die enge Abstimmung mit der Objektplanung, den Fachplanungen sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden und der Brandschutzdienststelle. Die Mitwirkung bei erforderlichen Fachgesprächen, Planungsrunden und ggf. erforderlichen Nachweisen (z. B. Rauchversuche, Simulationen) ist Teil des Auftrags.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise
Projektleitung (Person, welche als Hauptansprechpartner vorgesehen ist und wesentliche Teile der Planungsleistungen auch selbst erbringen würde)- Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte (Schulen o. Ä.)- Berufserfahrung in dieser Funktion (Anzahl Jahre Projektleitung)- Relevante Zusatzqualifikationen (z.B. Erstellen von Brand-Simulation, Räumungssimulationen etc.stellv. Projektleitung (Person, welche als Stellvertretung für die Projektleitung vorgesehen ist und wesentliche Teile der Planungsleistungen auch selbst erbringen würde)- Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte (Schulen o. Ä.)- Berufserfahrung in dieser Funktion (Anzahl Jahre Projektleitung)- Relevante Zusatzqualifikationen (z.B. Erstellen von Brand-Simulation, Räumungssimulationen etc.Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals - Zeitpunkt für die Aufnahme der Projektbearbeitung durch das vorgesehen PersonalBüroorganisation- Interne Organisation, Zuständigkeiten/ Vertretungsregelung- Darstellung der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Projektleitung und Projektteam; örtliche Präsenz- Qualitätssicherung
Schwerpunkte Projekt:Darstellung der Herangehensweise in der Planung zu den besonderen Anforderungen des Objekts erläutert anhand eines oder mehrerer Referenzprojekte:- Aufgabenstellung 'Bildungseinrichtung' - Ansätze zur Umsetzung von offenen Lernlandschaften- Ansätze zur Umsetzung von Holz- oder Holzhybridbauweise- Schwerpunkte aus Sicht des Bieters Wirtschaftlichkeit: Einfluss der Brandschutzplanung auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes (Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse)
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar (Honorar über alle Leistungsphasen inkl. Zu- oder Abschlag und Nebenkosten auf Basis des im Honorarblatt genannten vorläufigen/fiktiven Flächenäquivalent) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und Optionale Leistungen)Das preisgünstigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Die weiteren Angebote werden mit dem preisgünstigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und die prozentualen Mehrkosten ermittelt. Entsprechend dieses Mehrkosten-Prozentsatzes wird die Maximalpunktzahl i.H.v. 5 Punkten für die Bewertung der weiteren Angebote prozentual abgemindert. Angebote, die einen Mehrkosten-Prozentsatz >/= 100 % aufweisen erhalten 0 Punkte.
Beschreibung der Optionen:Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen 1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Für den Fall, dass der Kreis Euskirchen die in dem Vertrag beschriebenen weiteren Beauftragungsstufen ganz oder teilweise schriftlich abruft, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die den abgerufenen Beauftragungsstufen mit dem Vertrag zugeordneten Leistungen zu den in dem Vertrag vereinbarten Honoraren zu erbringen, es sei denn, dass seit der Fertigstellung der letzten Leistung des Auftragnehmers mehr als 6 Monate vergangen sind. Der KreisEuskirchen behält sich innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen vor, den Auftragsgegenstand und die Optionen im Laufe des Verfahrens zu konkretisieren und anzupassen.
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWBVerstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Kreis EuskirchenZi. A074Jülicher Ring 3253879 Euskirchen
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiter-bekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer ereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushale richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
Nachweislicer Verstoß gegen geltende umweltrechliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens
Wenn das Unternehmen insolvent ist
Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwerde Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen zwischen Untrnehmen oder Absprachen über über Verhaltnsweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andre, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggeers in unzulässiger Weise uu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
mindestens 3 Referenzprojekte (max. 6) fertiggestellt und/oder Baugenehmigung erteilt in den letzten 5 Jahren
Leistungsphasen AHO Heft Nr. 17 (gemäß Leistungsstand):- min. 1x 1-4 und min. 2x 1-5 und 8
Projektgröße in BGF:- min. 1 x größer/gleich 5.000 m² + min. 1x größer/gleich10.000 m²
Holzbauweise / Holzhybridbauweise:- min. 1 x ja
Berufsschule/ weiterführende Schule inkl. Cafeteria und Sporthalle:- min. 1 x ja
öffentlicher Auftraggeber (gem. § 99 GWB):- min. 1 x ja Projekt Baugenehmigung erteilt:- min. 3 x ja
Projekt abgeschlossen.- min. 2 x ja
Anzahl der festangestellten Ingenieur*innen, einschließlich Büroinhaber*innen (ohne freie Mitarbeiter*innen, kaufmännische Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen und Hilfskräften) in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mindestzahl pro Jahr 4 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für Sachschäden bzw. die Verpflichtung zum Vertragsabschluss vor Auftragserteilung.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen gem. AHO Heft Nr. 17 Mindestumsatz pro Jahr 250.000,00 Euro