Mindestanforderungen: Der Bieter muss nachweisen können, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis mit Angaben zu Arbeitskräften: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal Geeigneter Nachweis: Eigenerklärung Der Bieter muss die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachweisen können. Geeigneter Nachweis(e): Der Bieter muss mindestens eine Referenz über die Neugestaltung eines Schulhofes, KiTa, Spielplatzes oder eines vergleichbaren Projektes nachweisen. Das Vorhaben muss im Zeitraum 01.03.2021 - 30.04.2026 fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Mindestanforderung für die Referenz:
a) Nennung Auftraggeber mit zuständigem Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefon u. E-Mail)
b) Art der ausgeführten Leistung
c) Auftragssumme in Höhe von mindestens 335.000,00 netto
d) Ausführungszeitraum
e) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
f) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau)
g) Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter
Die Nachweise der Eignung können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden, in diesem Fall füllen Sie bitte die beiliegende Anlage 05.01 (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124) aus. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu bestätigen.