Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven.
Alle Abnahmestellen aus LV: ca. 7.120.727 kWh
Die Vertragslaufzeit endet am 01.01.2029 um 06:00 Uhr. Die Laufzeit dieses Vertrages wird zwei Mal um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Vertragsende von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Details hierzu werden im Erdgasliefervertrag § 12 (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) geregelt. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01.01.2033 06:00 Uhr, d.h. spätestens nach dem sechsten Lieferjahr ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Im Fall einer Vertragsverlängerung wird der Erdgaslieferpreis für die Erdgaslieferung ab dem Jahr 2029 für jedes weitere Lieferjahr nach folgender Preisanpassungsformel neu berechnet:APLieferjahr = AP2027 - 2028 + (Terminmarktpreis (Calendar+1) am 20. Februar des dem Lieferjahr vorangehenden Kalenderjahres - Terminmarktpreis 15.09.2026)AP2027 - 2028 = indizierter Arbeitspreis in Cent/kWh für die Jahre 2027 - 2028 gemäß Absatz 1
2033
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen diesesVergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" erforderlich.
Alternativ zu der postalischen Übersendung bzw. persönlichen Übergabe von Rechnungen können Sie Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnungen) auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermitteln: erechnung@hueckelhoven.deUnter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos abrufen. Bieterfragen können ebenfalls über die o. g. Vergabeplattform gestellt werden.
1.11
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.Die Angebotsöffnung wird von zwei Mitarbeitern der zentralen Vergabestelle der Stadt Hückelhoven durchgeführt.
ehlende Unterlagen werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert.
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Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB bzw. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB bzw. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB Angabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Anlage 6: Eigenerklärung zum Unternehmen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Anlage 5: Referenzliste)
Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen:- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Bei Eignungsleihe zusätzlich: unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)