Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll für den Kreis Heinsberg
Die Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:- Stellung einer Übernahmestelle für (Rest-)Sperrmüll aus dem Holsystem der Kommunenund der Containertransporte von den Kleinanlieferplätzen im Gebiet des KreisesHeinsberg- Stellung von Containern zur (Rest-)Sperrmüllerfassung auf den KleinanlieferplätzenGangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach sowie Transport der Container zurÜbernahmestelle- Transport des (Rest-)Sperrmülls von der Übernahmestelle zur vom Auftragnehmerverbindlich zu benennenden Behandlungsanlage- Entsorgung des (Rest-)Sperrmülls
Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2028 vom Auftraggeber gekündigt werden,so verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2030 (Verlängerungsoption).
Kreisgebiet Heinsberg
Preis
Statthafter Rechtsbehelf beiVerstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antragauf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei derbenanntenzuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen(VergabekammerRheinland). Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteiltwordenist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeberdieunterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134GWBinformiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendungder Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertagevergangen sind.Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - derAntragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen desNachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibtunberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestensbis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgtüber die elektronische Vergabeplattform"Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen". Die Vergabeunterlagen stehenausschließlichelektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenanntenPlattformzur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierformerfolgtnicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unterhttps://support.cosinex.deabrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sindausschließlichüber die genutzte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten.Auskünfteim Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfallsausschließlichüber die genutzte Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündlicheAuskünfteoder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitigeAbrufetwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgteigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dementsprechendenProjektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werdenperE-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. DieausschreibendeStelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dementsprechendenProjektzugang aufder vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren. Die komplettenAngebotsunterlagensind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) überdie Angebotsfunktionder genutzten Vergabeplattform einzureichen.