Roh- und Tiefbauarbeiten
Folgende Arbeiten sind im Vorfeld zu den Aufstockungsarbeiten durchzuführen:1. Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Gerüstbau;2. Herstellung Kanalanschluss Hausentwässerung, Übergabeschacht, Revisionsschächte,Fallrohranschlüsse, Rohranschlüssen, Regenwasserleitungen, Gräben, Ausschachtungen, etc.im Hof- und im Gartenbereich;3. Rückbau Teilflächen des asphaltierten Schulhofs, Rückbau alter Entwässerungsschacht,Rückbau alte Fundamente sowie Herstellung neue Punkt- und Streifenfundamente fürDachkonstruktion sowie Fassaden- und Treppenanlagen;4. Rückbau Fassaden, Herstellung Schutzdach, Herstellung Stb. -Aufzugsschacht mitDeckenanschlüssen, statische Ertüchtigungen.5. Umbau Altbau - Rückbau Kamin über 4 Etagen, Verschluss der Deckenöffnungen. Rückbau Lehrküche, WC-Anlagen und Umkleideraum mit Einrichtung, Schränken, Decken, Fußboden Linol- und Fliesenbelag inkl. Estrich, Herstellung Türöffnungen in Innen- und Außenwand mit Stahlträgerstürzen. Abfangungen der Verblendmauerschale mit Stahlträgerstürzen. Rückbauvon Außenwandbereichen und Fensteranlagen. Vermauern Fensteröffnungen, dämmen undverputzen. Rückbau Türanlagen Stahl / Holz und Vermauern der Öffnung. Beiputzarbeiten.6. Pflaster- und Asphaltarbeiten Schulhof,
Preis
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es erfolgt eine Gesamtvergabe. Im Falle mehrerer übereinstimmender Angebote entscheidet das Los. Das Verfahren wird unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Preisangaben in Euro.