1. Es gilt die Lohngleitklausel: nein
2. Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
nein
3. Lage der Baustelle: Verschiedene Standorte im Stadtgebiet
4. Lager- u. Arbeitsplätze: Verschiedene Standorte im Stadtgebiet
5. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
Keine Verkehrswege erforderlich
6. Wasseranschluss:
Kein Wasseranschluss erforderlich
7. Stromanschlüsse/Spannung:
Kein Stromanschluss erforderlich
8. Die Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
- Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab 1:100 zweifach beizufügen.
9. Die Maßnahme ist am 01.03.2027 zu beginnen
10. Die Arbeiten sind innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
11. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
Einzelfrist 1: Beschilderung ab 01.03.2027: 4 Wochen,
Einzelfrist 2: Pflasterarbeiten ab 01.03.2027: 4 Wochen,
Einzelfrist 3: Markierung ab 01.03.2027: 4 Wochen
12. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 10 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 11 wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
13. Für die Gewerke Beschilderung und Pflasterarbeiten wird eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vereinbart.
Für das Gewerk Markierung wird eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren vereinbart.
14. Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden vgl. Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen.
15. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
16. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 25.08.2026 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
17. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt