Hinweise:
Sollten Sie / Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Ausführung des Auftrages haben, senden Sie uns bitte bis zum 21.04.2026 Ihre Interessenbekundung ausschließlich per Mail an ibk@mail.aachen.de
Im Betreff dieser Mail fügen Sie bitte folgenden Hinweis ein:
Interessenbekundung Az. FB60/320-2026/083-LG
Als Anlage sind der Interessenbekundung (möglichst im PDF-Format) zwingend folgende Nachweise/Erklärungen beizufügen:
- Unternehmensporträt mit Angabe der Arbeits- und Aufgabenschwerpunkte, Anzahl der Mitarbeitenden, Standorte des Unternehmens sowie des Datums, seit wann das Unternehmen auf dem Markt tätig ist
- Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten).
[Auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrages die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen.].
- Nachweis der Umsetzung eines stationsbasierten Carsharing-Projekts in einem ländlich geprägten Raum mit mindestens fünf Stationen innerhalb der letzten acht Jahre. Als Nachweis ist eine Projektbeschreibung (Umfang 1 Seite) mit Angaben zu Ort, Umfang (Nutzende, Stationen und Fahrzeuge), Marketingstrategie des Referenzprojektes sowie weitere im Mobilitätsmanagement relevante Aspekte vorzulegen.
- Durchschnittlicher Netto-Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eigenerklärung, dass Ihr Carsharing-Unternehmen die Definition für Carsharing nach §2 Nr. 1, 2, 4 und §5 Abs. 1 Satz 3 des Carsharing-Gesetzes (CsgG) und §18a Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erfüllt.
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Mit Interessenbekundung sind Art und Umfang der Leistungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und deren Projektleitungen sind namentlich mit Anschrift zu benennen.
Ebenso ist das geschäftsführende Mitglied, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, namentlich und mit Anschrift zu benennen.
Es ist eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft (z. B. Formblatt 234 VHB) einzureichen. Das Unternehmensporträt und die Referenzliste sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz
Mit der Interessenbekundung sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen anzugeben. Die Nachunternehmer sind namentlich mit Anschrift zu benennen.
Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.
Bei Interessenbekundungen ohne den eindeutigen Betreff (siehe oben) ist eine Zuordnung zur entsprechenden Ausschreibung nicht gewährleistet. Unvollständige Interessenbekundungen bleiben unberücksichtigt. Fehlende Nachweise / Erklärungen werden nicht nachgefordert
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
1. Vorbemerkungen:
Mit Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 16.01.2025 hat der Rat der Stadt Aachen den Ausbau des stationsbasierten Carsharings, insbesondere in den Außenbezirken, gemäß den Sharing-Leitlinien beschlossen. Ziel des Vorhabens ist die Förderung einer Veränderung der Verkehrsmittelwahl sowie die Erzielung positiver Umweltwirkungen im Verkehrsbereich.
Eine im Jahr 2024 durchgeführte Erreichbarkeitsanalyse von Sharing-Angeboten in Aachen ergab eine deutliche Mobilitätsarmut in peripheren Stadtteilen. Vor diesem Hintergrund stellte die Stadt Aachen im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement NRW (FöRi-MM) einen Förderantrag zur Einrichtung von fünf bürgernahen, stationsbasierten Carsharing-Stationen in Wohnquartieren. Die Stadt Aachen stellt an fünf Standorten jeweils zwei öffentliche Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge (Verbrenner oder Hybrid) bereit; insgesamt sind zehn Stellplätze vorgesehen, davon zwei auf einem öffentlich zugänglichen städtischen Privatgrundstück
Stationsbasiertes Carsharing auf öffentlich gewidmeten Straßen stellt eine Sondernutzung dar. Die Rechtsgrundlage für das Verfahren zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bildet das Carsharing-Gesetz sowie §18a des Straßen- und Wegegesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung. In einem mehrstufigen Verfahren (Interessenbekundungsverfahren gefolgt von einer Verhandlungsvergabe) wird ein Betreiber für den Fahrzeugbetrieb an den fünf Standorten ausgewählt. Die Stadt Aachen gewährleistet dem Betreiber eine dreijährige Anschubfinanzierung ab 2026 in Form eines gedeckelten monatlichen Mindestumsatzes je Fahrzeug, um einen dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betrieb ab 2029 sicherzustellen. Der Auftragnehmende kann maximal den im Angebot gebotenen Betrag abrechnen, jedoch nicht mehr als die tatsächlich auf das jeweilige Fahrzeug entfallenden Kosten.
Der Projektbeginn ist für den 01.08.2026 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich bis 31.12.2033. Während der ersten drei Betriebsjahre erfolgt eine finanzielle Förderung durch öffentliche Mittel. Der Carsharing-Anbieter erhält einen Konzessionsvertrag mit einer Sondernutzungserlaubnis für acht Jahre. Nach drei Jahren stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung und die Carsharing-Stellplätze müssen eigenwirtschaftlich durch den Anbieter betrieben werden. Aktuell steht die Förderung bis mindestens 31.12.2028 zur Verfügung. Für den gesamten Zeitraum entrichtet der Auftragnehmer für die öffentlichen Stellplätze eine monatliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von 31,50 EUR je Stellplatz. Weiterhin müssen für die privaten Stellplätze eine monatliche Pachtgebühr i.H.v. 20,00 EUR je Stellplatz entrichtet werden.
Das Verfahren stellt sicher, dass die städtischen Entwicklungsziele und Anforderungen an das zukünftige Carsharing-Netz gewahrt bleiben.
2. Eignungskriterien - Für Carsharing-Anbieter
Für die Durchführung und Begleitung des Projektes wird ein erfahrener Dienstleister gesucht, der den Betrieb aller genannten Standorte übernimmt. Angebote werden ausgeschlossen werden, sofern die nachstehenden Leistungsanforderungen nicht erfüllt sind. Um im Rahmen der Verhandlungsvergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, müssen die benannten Eignungskriterien erfüllt werden.
- Nachweis der Umsetzung eines stationsbasierten Carsharing-Projekts in einem ländlich geprägten Raum mit mindestens fünf Stationen innerhalb der letzten acht Jahre. Als Nachweis ist eine Projektbeschreibung (Umfang 1 Seite) mit Angaben zu Ort, Umfang (Nutzende, Stationen und Fahrzeuge), Marketingstrategie des Referenzprojektes sowie weitere im Mobilitätsmanagement relevante Aspekte) vorzulegen.
2.1. Mindestanforderungen:
a) Anforderungen an das Fahrzeug:
- Bereitstellung von zehn Verbrenner- oder Hybrid-Fahrzeugen mit je mindestens vier vollwertigen Sitzen und fünf Türen. Die Fahrzeuge sind mit Verbrennermotor oder mit Hybridantrieb ausgestattet und entsprechend der Euro 6c-. Der Einsatz von neuen Fahrzeugen wird bevorzugt. Bereits benutzte Fahrzeuge, die nicht älter als drei Jahren sind und sich in gutem Zustand befinden, können ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
- Es ist sicherzustellen, dass die Nutzung aller Fahrzeuge auch mit Kindern und Kleinkindern möglich ist. Die für den Transport von Kindern und Kleinkindern gesetzlich vorgeschriebenen Sitze und Rückhaltevorrichtungen sind in den Fahrzeugen oder in anderer geeigneter Weise vorzuhalten.
- Je Standort muss ein Kleinwagen und ein Fahrzeug der Kompaktwagenklasse bereitgestellt werden. Eine Anpassung der Fahrzeugklasse sollte bei Bedarf möglich sein.
- Der Bieter ist für die Ausstattung der Fahrzeuge mit einer der Jahreszeit entsprechenden Bereifung zuständig. Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen ist zulässig.
b) Anforderungen an das Buchungssystem:
- Ein barrierefreies, deutsch- und englischsprachiges Online-Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem (z. B. über eine App oder Webseite) ist bereitzustellen.
- Alternative, barrierefreie Buchungsarten wie Kreditkartenzahlung oder Online-Payment müssen ermöglicht werden. Zusätzlich ist mindestens eine alternative Buchungsmöglichkeit (Hotline) in Deutsch und Englisch anzubieten.
- Das Buchungssystem muss Terminreservierungen mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen ermöglichen.
- Nach Vorgabe des Fördermittelgebers muss der Dienstleister sich dazu bereit erklären, Schnittstellen zur Verfügung zu stellen, die eine Anbindung an intermodale Mobilitätsplattformen (die movA-App des Verkehrsunternehmens ASEAG) ermöglichen. Darunter ist die Planung von Fahrten sowie die Buchung der Fahrzeuge zu verstehen.
- Den Nutzenden soll der Zugang zu weiteren Fahrzeugen und Standorten des Anbieters unter Einhaltung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ermöglicht werden.
c) Weitere vom Carsharing-Dienstleister zu erbringenden Dienstleistungen
- Der ausgewählte Anbieter verpflichtet sich zur Inbetriebnahme des jeweiligen Stellplatzes binnen vier Wochen nach Inkrafttreten des Konzessionsvertrags, außer in begründeten Ausnahmefällen. Bei lieferbedingten Verzögerungen ist der Fachbereich Verkehr und Mobilität unverzüglich zu informieren.
- Die geförderte Übernahme der Nutzung eines Carsharing-Stellplatzes im öffentlichen und privaten Straßenraum ist mit einer Betriebspflicht verbunden. Es muss jederzeit ein dauerhaftes Fahrzeugangebot an den jeweiligen Stationen zur Verfügung stehen.
- Der Carsharing-Anbieter trägt sämtliche Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge anfallen: Kosten für die Vollkasko-Versicherung, TÜV- und Inspektionskosten, technischer Ein- und Aufbauten sowie deren Anbindung, Fahrzeugreinigungs- und Reparaturkosten.
- Mindestens monatliche Fahrzeugreinigung und technische Überprüfung, ggf. durch einen vom Auftragnehmer beauftragten Partner vor Ort zu erfolgen. Nachunternehmer und deren Leistungen sind zu benennen.
- Während der Dauer der Sondernutzungserlaubnis übernimmt der Carsharing -Anbieter die Verkehrssicherungs- und allgemeine Sicherungspflicht. Ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssummen (Personen- und Sachschaden) von mindestens 100.000EUR, ist nachzuweisen.
d) Anforderungen an das Tarif- und Abrechnungssystem
- Es ist ein kundenfreundliches und kostengünstiges Tarifsystem für die Fahrzeugentleihung zu entwickeln, dass die nachfolgenden Bedingungen uneingeschränkt erfüllt:
o Die Fahrtkostenpreise setzen sich aus Zeit- und Kilometerpreisen zusammen
o Transparente und kalkulierbare Preise auf marktüblichem Niveau
o Monatliche Abrechnung der Fahrten auf Haushaltsbasis sowie Bereitstellung der Aufschlüsselung der einzelnen Fahrten (inkl. Datum, Zeitraum und Entfernung)
o Die Nutzungsentgelte werden auf mindestens ein Jahr, im Idealfall für die gesamte Projektlaufzeit, festgelegt und können nur in begründeten Fällen angepasst werden (beispielsweise nachvollziehbarer Anstieg der Benzinkosten)
e) Unterstützende Aufgaben des Auftragnehmenden
- Regelmäßige öffentliche Berichterstattung und Bewerbung des Projekts, beispielsweise in Printmedien, der Webseite des Auftraggebers und/oder in sozialen Medien
- Bereitstellung von Foto- und Videomaterial zur Verwendung dieser auf den entsprechenden Print- und Onlinekanälen der Stadt Aachen
- Bereitstellung einer telefonischen Kundenbetreuung - möglichst 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche (inkl. Feiertage und Wochenende).
f) Monitoring
- Carsharing-Anbietende verpflichten sich zur Datenbereitstellung (tabellarischer Form und/oder per geeigneter Schnittstelle) und liefern der Stadt Aachen relevante Daten für das Monitoring zu. Das Monitoring beinhaltet Informationen zu folgenden Indikatoren:
o Anzahl der Fahrzeuge je Quartal und Fahrzeugsegment, und Anzahl der Kunden je Quartal
o Durchschnittliche Auslastung der Carsharing-Fahrzeuge je Fahrzeug und Quartal (getrennt nach Fahrstrecke und Einsatzzeit).
Weiteres Verfahren:
Nach Abgabe der Interessenbekundung werden alle geeigneten Bieter, zu einer Angebotsabgabe im Rahmen einer Verhandlungsvergabe aufgefordert. In diesem werden sowohl ein Bieterkonzept als auch ein Preisangebot eingereicht.
Die Angebote werden wie folgt bewertet:
Bewertung der Angebote
Geeignete Bieter werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und erhalten dazu die vollständigen Ausschreibungsunterlagen.
Bewertet wird der Angebotspreis (Festpreis für 3 Jahre) für den Betrieb der 5 Carsharing-Stationen (10 Fahrzeuge) in den ersten 3 Jahren (2026-2029). Dieser wird mit 50% gewichtet. Der Vertrag geht insgesamt über 8 Jahre.
Darüber hinaus wird das Bieterkonzept mit 50% bewertet. Hier sind alle folgenden Aspekte zu beschreiben: die Nutzerfreundlichkeit des Carsharing-Angebots, die Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes, geeignete Marketing-Maßnahmen die insbesondere im Außenbereich zur Neukundengewinnung beitragen, die eingesetzten Fahrzeuge, sowie der geplante Kundenservice und das Kundenmanagement. Auch soll im Konzept eine Ansprechperson für das Projekt vor Ort mit Kontaktdaten benannt werden. Das Konzept darf maximal 15 Seiten umfassen.