Alle Bewerbenden müssen ihre Qualifikation und die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebenen Leistungen nachweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell zum Einsatz kommende Nachunternehmen (Subunternehmen). Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Ausländische Unternehmen können den unten stehenden Normen vergleichbare nationale Nachweise in deutscher Sprache vorlegen. Die Vergleichbarkeit ist auf Verlangen des Auftraggebers darzulegen.
Bei der Vergabe von Bauleistungen entfällt die spezielle Eignungsprüfung, wenn das Unternehmen bzw. das Nach-/Subunternehmen seine auftragsunabhängige Eignung durch die von der Vergabestelle direkt aufrufbare Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ) von Bauunternehmen e. V. oder einer vergleichbaren Stelle nachweist. Die PQ-Nummer ist, sofern vorhanden, im Angebot anzugeben.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Kanalbau - GZ 961; Alle Bewerbenden müssen neben der allgemein erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit eine Gütesicherung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen RAL - Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bietende die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens nach RAL GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist. Der Nachweis ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Ersatzweise sind die Anforderungen auch erfüllt, wenn der Bewerbende einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 mit Abgabe des Angebotes vorlegt und vor Auftragserteilung eine Fremdüberwachung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 besteht bzw. beauftragt ist.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
RAL-Gütezeichen "I" und "R" der Güteschutzgemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens; Der AN muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "I" und "R" der Güteschutzgemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte-und Prüfbestimmungen GZ 961 oder eine gleichwertige Qualitätssicherung z.B. DIN EN ISO 9001, zu erfüllen sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung