Die Gemeindestraße "Jahnstraße" wie auch ein Teilstück der Gemeindestraße "Brückenstraße" befinden sich in einem veralteten Zustand und sind erneuerungsbedürftig.
Gegenstand der Planungsleistung sind die jeweiligen Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI).
Zuzüglich ist die örtliche Bauüberwachung durchzuführen.
Im Rahmen der Leistungsphase 3 ist eine Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung
durchzuführen und die Ausbauplanung im Fachausschuss vorzustellen.