Der WVER beabsichtigt die Erneuerung zweier Rücklaufschlammpumpwerke der KA Worm mittels einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Einhaltung der Informationspflicht des § 20 Abs. 4 VOB/A.
Mit Veröffentlichung dieser Vergabe wird gleichzeitig das Vorliegen eines möglichen grenzüberschreitenden Interesses geprüft. Die entsprechenden nationalen Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wurden vorab bereits ausgewählt.