Die Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich aus dem aktuell genehmigten Wiederaufbauplan der Stadt Schleiden. Im Rahmen der zu vergebenden Bauleistungen sind Ufer- und Sohlbereiche von Gewässern wiederherzustellen bzw. zu ertüchtigen. Bereits verlegte Durchlässe sind von Sedimentablagerungen zu befreien und auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sofern Durchlässe beschädigt oder nicht mehr funktionsfähig sind, sind diese durch geeignete, an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Durchlässe, zu ersetzen.
Die erforderlichen Leistungen umfassen insbesondere Arbeiten des Tief- und Gewässerbaus sowie die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen hydraulischen und baulichen Funkton der betroffenen Gewässerabschnitte.
CPV-Codes:
451246200-5 Flussuferbefestigungsarbeiten
45240000-1 Wasserbauarbeiten
45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege
Ausführungsbeginn ist der 29.10.2026
Ausführungsende ist der 31.12.2027
Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung mit Verhandlungsabsichten. Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden diese voraussichtlich in der 40. KW 2026 stattfinden. Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich. Wir bitten darum, die voraussichtlichen Verhandlungstermine im Rahmen Ihrer Terminplanung festzuhalten. Dazu bekommen Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Weitere Auskünfte können angefordert werden unter: vergabe@schleiden.de
Nebenangebote für Teilleistungen i.V.m. einem Hauptangebot sind zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Bürgschaften (§ 17 VOB/B): Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden, und zwar für
die Vertragserfüllungsbürgschaft
die Mängelansprüchebürgschaft